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Grunderwerbsteuer bundesweit!

Grunderwerbsteuer in den Bundesländern

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 % der Bemessungsgrundlage. Sie zählt zu den Nebenkosten beim Grundstückskauf.

Erst seit dem 01. September 2006 können die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen (siehe Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Diese Neuregelung machen sich die Länder zu Nutze, sie führte zu einer beinahe flächendeckenden Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Als Ursache für die Erhöhung gilt die Konsolidierung der Landesfinanzen. Hintergrund ist die schlechte Haushaltslage der Länder und damit der Wunsch, mehr Geld in die Kassen zu spülen.

In 2014 ist die Grunderwerbsteuer in vielen Bundesländern erhöht worden u.a. Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein. Nordrhein-Westfalen erhöhte zum 01.01.2015 die Steuer auf Grunderwerb von 5,0% auf 6,5%. Ebenso das Saarland erhöht die Grunderwerbsteuer auf 6,5%. Seit dem 01.01.2017 müssen nun auch Immobilienkäufer in Thüringen 6,5% Grunderwerbsteuer zahlen.

Spitzenreiter sind im aktuellen Vergleich mit 6,5% die Länder Brandenburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland und neuerdings Thüringen.

Für Immobilienkäufer keine gute Nachrichten, denn je höher der Steuersatz, desto höher die Kaufnebenkosten bei gleichem Kaufpreis.

Tabelle: Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in welchem Bundesland? (Stand 01.05.2017):

In Deutschland unterscheidet sich die Grunderwerbsteuer von Bundesland zu Bundesland. Diese Tabelle zeigt die Veränderung der Grunderwerbsteuer vor und nach der letzten Erhöhung. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sind zum Teil erheblich. So zahlen Immobilienkäufer in Schleswig-Holstein fast doppelt so viel Grunderwerbsteuer wie in Bayern!

 

Übersicht Grunderwerbsteuer nach Bundesländern:

Bundesland                                        Steuersatz alt / Steuersatz neu / Erhöhung ab dem:

Baden-Württemberg

3,5%

5 %

05.11.2011

Bayern

3,5 %

3,5 %

keine Änderung

Berlin

4,5 %

6 %

01.01.2014

Brandenburg

5 %

6,5 %

01.07.2015

Bremen

4,5 %

5,0 %

01.01.2014

Hamburg

3,5 %

4,5 %

01.01.2009

Hessen

5,0%

6,0 %

01.08.2014

Mecklenburg-Vorpommern

3,5 %

5,0 %

01.07.2012

Nordrhein-Westfalen

5,0 %

6,5 %

01.01.2015

Rheinland-Pfalz

3,5 %

5,0%

01.03.2012

Saarland

5,5 %

6,5 %

01.01.2015

Sachsen

3,5 %

3,5 %

keine Änderung

Sachsen-Anhalt

3,5 %

5,0%

01.03.2012

Schleswig-Holstein

5,0 %

6,5 %

01.01.2014

Thüringen

5,0 %

6,5

01.01.2017



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